Zur Erinnerung: Alle Macht geht vom Volke aus

Bedeutung des Satzes

Der Satz steht in Artikel 20 Absatz 2 GG und beschreibt das Fundament der deutschen Staatsordnung:

  • Quelle der staatlichen Macht: Nicht Könige, nicht Parteien, nicht Institutionendas Volk ist der Ursprung aller Legitimation.
  • Ausübung der Macht: Das Volk übt diese Macht durch Wahlen, Abstimmungen und durch die Organe der Gesetzgebung aus. Kurz gesagt:** „Alle Macht geht vom Volke aus“ ist der zentrale demokratische Grundsatz der Volkssouveränität. In Deutschland steht er in Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes. Er bedeutet: Der Staat hat keine eigene, ursprüngliche Macht – jede staatliche Gewalt ist nur legitim, weil sie vom Volk abgeleitet ist.

    Anmerkung: Wenn der Souverän aber nun die Falschen wählt?

🧭 Was der Satz genau bedeutet

  • Volkssouveränität: Die Bürgerinnen und Bürger sind die höchste politische Autorität.
  • Legitimation: Regierung, Parlament, Gerichte – alle staatlichen Institutionen dürfen nur handeln, weil das Volk ihnen diese Befugnisse über Wahlen und Gesetze überträgt.
  • Demokratische Kontrolle: Macht ist nicht naturgegeben, sondern muss immer wieder demokratisch legitimiert und kontrolliert werden.

🔍 Der vollständige Verfassungszusammenhang

Artikel 20 Absatz 2 GG lautet:

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

Damit wird festgelegt:

  • Wie das Volk seine Macht ausübt (Wahlen, Abstimmungen, staatliche Organe).
  • Dass staatliche Gewalt gebunden ist – an Recht, Gesetz und demokratische Legitimation.

🌱 Warum dieser Satz so wichtig ist

Er ist ein Schutz gegen:

  • Autokratie
  • Machtmissbrauch
  • Herrschaft ohne demokratische Legitimation

Und er ist die Grundlage für:

  • freie Wahlen
  • Gewaltenteilung
  • Rechtsstaatlichkeit